Gesetze & Normen
Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (EuP-Richtlinie 2005/32/EG)
Bei der EuP-Richtlinie, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, handelt es sich um eine EG-Rahmenrichtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte festlegt. Mit der Zustimmung des Europaparlaments, trat im März 2009 zum einen die im September 2008 entstandene Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung und zum anderen die im Dezember 2008 entstandene Verordnung mit Anforderungen an sogenannte Haushaltslampen in Kraft. Letztere Verordnung ging vielfach durch die Medien. Im Volksmund wird oftmals vom „Glühlampenausstieg/-verbot“ gesprochen. Die Verordnung zu Nichthaushaltsgeräten bezieht sich auf die Beleuchtung im sekundären und tertiären Sektor, also auf die für Industrie-, Büro- und Straßenbeleuchtung eingesetzten Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten.
Mit der Verordnung zu Haushaltslampen stellt die EU Anforderungen an die Effizienz und die Gebrauchstauglichkeit von Lampen. Da die üblichen Glühlampen diesen Anforderungen nicht gerecht werden, müssen sie stufenweise vom Markt genommen werden.
Die Verordnung zu sogenannten Nicht-Haushaltslampen zielt auf Veränderungen im Bereich Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung ab. Mit ihrer hohen Komplexität stellt diese Verordnung Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Gebrauchseigenschaften und Produktinformationen. Gerade bei den Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften werden spezielle physikalische Mindestanforderungen bezüglich dem Farbwiedergabeindex Ra, dem Lampenlichtstromwartungsfaktor, dem Lampenüberlebensfaktor oder der Lichtfarbe definiert.
Bei beiden Verordnungen ist zu beachten, dass Lagerbestände auch nach dem Auslauf einer bestimmten Wattstärke weiter ausverkauft werden dürfen und Verbraucher alle gekauften Lampen weiter verwenden dürfen.
Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG)
Entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Energiebereitstellung nahm die Rot-Grüne Bundesregierung mit der Verabschiedung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000. Mit diesem Gesetz konnte ein wegweisender Schritt in Richtung erneuerbare Energien und künftige Energieversorgung gemacht werden. Inhaltlich geht es ganz allgemein um die kontinuierliche Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2020. Es garantiert Produzenten von Wind-, Solar- und Biomassestrom 20 Jahre lang feste Einspeisevergütungen, die allerdings deutlich über den derzeitigen Marktpreisen für Strom liegen. So wird die Differenz zu den Marktpreisen über die sogenannte Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage) von den Verbrauchern getragen. Auch erhält der Ökostrom, um ihn zusätzlich zu fördern, Einspeisevorrang gegenüber anderen Energieträgern.
Strompreisentwicklung
Für die Verbraucher bedeutet das Erneuerbare-Energien-Gesetz rund 70 Prozent Mehrkosten für die Förderung erneuerbarer Energien im Jahr 2011. Im Detail erhöhte sich die Umlage von 2,047 Cent im Jahr 2010 auf 3,530 Cent je Kilowattstunde in 2011, was eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 16,7 Milliarden Euro für 2011 bedeutet. Dieser Trend wird noch einige Jahre weiter anhalten. Dies bestätigt die jüngste Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber, die eine konkrete Prognose von 21 Milliarden Euro für 2012 ermitteln konnten. Damit hätte sich die Umlage für Öko-Strom im Vergleich zum Jahr 2009 verdoppelt. Es ist davon auszugehen, dass erst in etwa 10 Jahren, wenn die Förderung der ersten Solaranlagen ausläuft, die Umlage wieder sinken wird.
