Anträge die zwischen dem 01.08.2020 und 31.12.2021 eingereicht werden,
kommen in den Genuss der 10% erhöhten Förderung.
Ebenfalls neu ist, dass der Eigenanteil von 15% auf 5% gesenkt wurde.
In Ausnahmen ist kein Eigenanteil nötig.
Förderhöhe:
• Zuschüsse von 20 bis 25 Prozent
• Zuschüsse von 25 bis 30 Prozent für finanzschwache Kommunen
• Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro
• Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
• Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich
Durch die Corona-Pandemie werden zusätzlich 10% Zuschuss
für Innen- und Außenbeleuchtung bewilligt.
Gerne informieren wir Sie, welche Voraussetzungen notwendig sind,
um gefördert zu werden.
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