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Förderprogramme

Nutzen Sie die vielseitigen Förderungen


z.B. des BAFA, der KfW Förderbank oder BMU (ZUG),
sowie die Zuschüsse und Fördermittel der Länder, Kommunen und Städte
 

Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung werden auf vielfältige Weise gefördert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern langfristig auch Ihre finanziellen Ressourcen entlastet. Ihre Investitionskosten können dadurch erheblich reduziert werden, während Sie direkt von einem niedrigeren Energieverbrauch und einer geringeren CO₂-Bilanz profitieren.

Dank staatlicher Förderprogramme erhalten Sie Zugang zu zinsgünstigen Krediten und profitieren zusätzlich von Tilgungszuschüssen, die Ihre Investitionskosten weiter senken und den Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung erleichtern.


Energie sparen - Umwelt schonen - Kosten senken wir unterstützen Sie dabei!

 

Persönliche Beratung


Auszug möglicher Förderungen für LED-Beleuchtung

Energieeffiziente Beleuchtung wird durch die BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE 
BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude gefördert.

Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.

 

Persönliche Beratung

LED-BELEUCHTUNGSSYSTEME


BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik (LED-Beleuchtungssysteme) Ihres Gebäudes mit einer „Zuschussförderung“ von 15 % + 5 % iSFP Bonus.

 

Gefördert werden:

  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Eigentümer, Pächter, Mieter


Wie wird gefördert:

  •  15 %  Tilgungszuschuss, für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik, notwendiger Verkabelung und Installation
  • + 5 %   Bonus (bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans)


Was wird gefördert:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem 

 

Antragsverfahren

  1.  Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung
     einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
     
  2.  Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
     
  3.  Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
     
  4.  Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
     
  5.  Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
     
  6.  Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) 
    bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
     
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
     
  8. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 02.2026)

INNEN- UND AUSSENBELEUCHTUNG


BMU (ZUG) LED-Förderprogramm - Zuschuss

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Die Mindestzuwendungshöhe wird 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben


Gefördert werden:

  • Kommunen
  • Rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
  • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen
  • Gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen, insbesondere Sportvereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Unternehmen die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen

 

Wie wird gefördert:

Innenbeleuchtung

25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung 
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen

Außenbeleuchtung

25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen

Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.

Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.

 

Was wird gefördert:

  • das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponente samt erforderlichen Installationsmaterial
  • die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

 

Alle Informationen finden Sie hier:   FÖRDERPROGRAMM

(Stand 02.2026)

MODUL 1 QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN


Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft 

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Modul 1 Querschnittstechnologien sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.

Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 25 % der Investitionskosten bekommen.
 

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige oder
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.


Wie wird gefördert:

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine Unternehmen: 25 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: 20 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung Ihrer Maßnahme. Die Maximalgrenze für den Zuschuss liegt bei EUR 200.000.
  • Nebenkosten für die Planung und Installation. Die Maximalgrenze liegt bei 30 % der Investitionskosten.


Was wird gefördert:

  • Beleuchtung (LED-Systeme inkl. Steuerung/Regelung)
  • Motoren, Pumpen, Ventilatoren
  • Drucklufttechnik
  • Kälte-/Klimaanlagen
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Effizienzsteigerung

Wichtig: Es muss gegenüber dem Ist-Zustand eine relevante Energieeinsparung nachgewiesen werden (typisch ≥ 20 %).

Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid

Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 02.2026)


Auszug möglicher Förderungen für PV-Anlagen & Batteriespeicher

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert. 

 

 

 Persönliche Beratung

STROMERZEUGUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN UND ENERGIESPEICHER


KFW Förderprogramm Nr.293  (Modul C: Energieversorgung) Klimaschutzoffensive für Unternehmen 

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.

 

Gefördert werden:

  • Unternehmen und Freiberufler

 Förderprogramm:

Modul C: Energieversorgung

Förder­fähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.

Kreditbetrag und Auszahlung:

  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate ver­längert werden
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

Die Kombination mit anderen  Förder­mitteln 

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz, für dieselben förder­fähigen Kosten nicht möglich.

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 02.2026)

ERNEUERBARE ENERGIEN PHOTOVOLTAIKANLAGEN


KFW Förderprogramm Nr. 270

Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.


Gefördert werden:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

 Förderprogramm:

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. wie z.B. 

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Batteriespeicher

2.  Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

  • z.B. Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung

5.  Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

Kredithöhe und Auszahlung:

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre

  • Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 02.2026)

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