




Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung werden auf vielfältige Weise gefördert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern langfristig auch Ihre finanziellen Ressourcen entlastet. Ihre Investitionskosten können dadurch erheblich reduziert werden, während Sie direkt von einem niedrigeren Energieverbrauch und einer geringeren CO₂-Bilanz profitieren.
Dank staatlicher Förderprogramme erhalten Sie Zugang zu zinsgünstigen Krediten und profitieren zusätzlich von Tilgungszuschüssen, die Ihre Investitionskosten weiter senken und den Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung erleichtern.
Energieeffiziente Beleuchtung wird durch die BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE
BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude gefördert.
Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik (LED-Beleuchtungssysteme) Ihres Gebäudes mit einer „Zuschussförderung“ von 15 % + 5 % iSFP Bonus.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Was wird gefördert:
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Die Mindestzuwendungshöhe wird 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen
25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.
Was wird gefördert:
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
Alle Informationen finden Sie hier: FÖRDERPROGRAMM
(Stand 02.2026)
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Im Modul 1 Querschnittstechnologien sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.
Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 25 % der Investitionskosten bekommen.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind:
Was wird gefördert:
Wichtig: Es muss gegenüber dem Ist-Zustand eine relevante Energieeinsparung nachgewiesen werden (typisch ≥ 20 %).
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert.
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Modul C: Energieversorgung
Förderfähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.
Kreditbetrag und Auszahlung:
Die Kombination mit anderen Fördermitteln
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)
Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. wie z.B.
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Kredithöhe und Auszahlung:
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)
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