Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung werden auf vielfältige Weise gefördert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern langfristig auch Ihre finanziellen Ressourcen entlastet. Ihre Investitionskosten können dadurch erheblich reduziert werden, während Sie direkt von einem niedrigeren Energieverbrauch und einer geringeren CO₂-Bilanz profitieren.
Dank staatlicher Förderprogramme erhalten Sie Zugang zu zinsgünstigen Krediten und profitieren zusätzlich von Tilgungszuschüssen, die Ihre Investitionskosten weiter senken und den Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung erleichtern.
Energieeffiziente Beleuchtung wird durch die BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE
BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude gefördert.
Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik (LED-Beleuchtungssysteme) Ihres Gebäudes mit einer „Zuschussförderung“ von 15 % + 5 % iSFP Bonus.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Was wird gefördert:
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 23.01.2024)
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Die Mindestzuwendungshöhe wird 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen
25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.
Was wird gefördert:
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
Alle Informationen finden Sie hier: FÖRDERPROGRAMM
(Stand 11.2024)
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert.
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Modul C: Energieversorgung
Förderfähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.
Kreditbetrag und Auszahlung:
Die Kombination mit anderen Fördermitteln
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
Kredithöhe und Auszahlung:
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2023)
Die bundeseigene Förderbank KfW fördert mit ihrem Umweltprogramm durch einen zinsgünstigen Kredit die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Gefördert werden:
Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
Förderprogramm:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien oder die Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 45 % Zuschuss oder bei Prozesswärme mit einem Kredit bis zu 100 Mio. EUR und ein Tilgungszuschuss von bis zu 60 % gefördert werden.
Im Modul 1 Querschnittstechnologien sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.
Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 25 % der Investitionskosten bekommen.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind:
Was wird gefördert:
sowie für Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien, beispielsweise Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen.
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Wenn Sie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien kaufen wollen, können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Sie können einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal EUR 20 Millionen bekommen.
Förderfähige Kosten sind
Was wird gefördert:
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Wenn Sie in die energetische oder ressourcenbezogene Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 45 % der Investitionskosten bekommen.
In der Basisförderung wird in kleinen und mittleren Unternehmen der Ersatz von Bestandsanlagen gefördert, durch den eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 % erreicht wird.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der Maßnahme ab.
Basisförderung:
Premiumförderung:
Förderfähige Kosten sind
Sie können je Förderart einen Zuschuss von maximal EUR 20 Millionen bekommen, wenn Ihr Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 beträgt.
Zusätzlich können Sie für einzelne Vorhaben einen Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Was wird gefördert:
Die Premiumförderung umfasst insbesondere folgende Maßnahmen mit mindestens 30 Prozent jährlichem THG-Einsparpotenzial:
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Wenn Sie in den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind
Was wird gefördert:
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Erstellung eines Transformationsplänen zur Umsetzung von Investitionsvorhaben hin zur Treibhausgasneutralität in Unternehmen.
Wenn Sie die eigene Transformation hin zur Treibhausgasneutralität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 60 % der Investitionskosten bekommen.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab und beträgt maximal EUR 60.000:
Als aktives Mitglied im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 % bei einer maximalen Förderhöhe von EUR 90.000.
Was wird gefördert:
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Erstellung des Transformationsplans: normalerweise innerhalb von bis zu 12 Monaten
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen von kleinen Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.
Wenn Sie in Anlagen zur Elektrifizierung Ihres Unternehmens investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Im Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Wenn Sie Anlagen zur Elektrifizierung austauschen oder umrüsten wollen, können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 33 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und hat eine Maximalgrenze von EUR 200.000.
Förderfähige Kosten sind:
Was wird gefördert:
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 12.2024)
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