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Förderprogramme

Nutzen Sie die vielseitigen Förderungen


z.B. des BAFA, der KfW Förderbank oder BMU (ZUG),
sowie die Zuschüsse und Fördermittel der Länder, Kommunen und Städte
 

Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung werden auf vielfältige Weise gefördert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern langfristig auch Ihre finanziellen Ressourcen entlastet. Ihre Investitionskosten können dadurch erheblich reduziert werden, während Sie direkt von einem niedrigeren Energieverbrauch und einer geringeren CO₂-Bilanz profitieren.

Dank staatlicher Förderprogramme erhalten Sie Zugang zu zinsgünstigen Krediten und profitieren zusätzlich von Tilgungszuschüssen, die Ihre Investitionskosten weiter senken und den Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung erleichtern.


Energie sparen - Umwelt schonen - Kosten senken wir unterstützen Sie dabei!

 

Persönliche Beratung


Auszug möglicher Förderungen für LED-Beleuchtung

Energieeffiziente Beleuchtung wird durch die BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE 
BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude gefördert.

Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.

 

Persönliche Beratung

LED-BELEUCHTUNGSSYSTEME

BAFA BEG EINZELMASSNAHMEN (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik (LED-Beleuchtungssysteme) Ihres Gebäudes mit einer „Zuschussförderung“ von 15 % + 5 % iSFP Bonus.

 

Gefördert werden:

  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Eigentümer, Pächter, Mieter


Wie wird gefördert:

  •  15 %  Tilgungszuschuss, für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik, notwendiger Verkabelung und Installation
  • + 5 %   Bonus (bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans)


Was wird gefördert:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem 

 

Antragsverfahren

  1.  Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung
     einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
     
  2.  Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
     
  3.  Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
     
  4.  Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
     
  5.  Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
     
  6.  Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) 
    bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
     
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
     
  8. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 23.01.2024)

INNEN- UND AUSSENBELEUCHTUNG

BMU (ZUG) LED-FÖRDERPROGRAMM (ZUSCHUSS)

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Die Mindestzuwendungshöhe wird 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben


Gefördert werden:

  • Kommunen
  • Rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
  • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen
  • Gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen, insbesondere Sportvereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Unternehmen die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen

 

Wie wird gefördert:

Innenbeleuchtung

25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung 
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen

Außenbeleuchtung

25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen

Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.

Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.

 

Was wird gefördert:

  • das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponente samt erforderlichen Installationsmaterial
  • die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.


Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden. 

 

Alle Informationen finden Sie hier:   FÖRDERPROGRAMM

(Stand 11.2024)


Auszug möglicher Förderungen für PV-Anlagen & Batteriespeicher

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert. 

 

 

 Persönliche Beratung

STROMERZEUGUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN UND ENERGIESPEICHER

Klimaschutzoffensive für Unternehmen
KFW Förderprogramm Nr.293  (Modul C: Energieversorgung) 

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.

 

Gefördert werden:

  • Unternehmen und Freiberufler

 Förderprogramm:

Modul C: Energieversorgung

Förder­fähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.

Kreditbetrag und Auszahlung:

  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate ver­längert werden
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

Die Kombination mit anderen  Förder­mitteln 

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz, für dieselben förder­fähigen Kosten nicht möglich.

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)

ERNEUERBARE ENERGIEN PHOTOVOLTAIKANLAGEN

KFW Förderprogramm Nr. 270

Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.


Gefördert werden:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

 Förderprogramm:

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Batteriespeicher

Kredithöhe und Auszahlung:

 

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre

  • Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 02.2023)

 

Auszug möglicher Förderungen für Ladeinfrastruktur

Die bundeseigene Förderbank KfW fördert mit ihrem Umweltprogramm durch einen zinsgünstigen Kredit die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
 

 

 

 

 

Persönliche Beratung

ERRICHTUNG VON LADESTATIONEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

KfW-Umwelt­programm Nr. 240 (große und mittlere Unternehmen), Nr. 241 (kleine Unternehmen) (Kredit)

 

Gefördert werden:

Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland

  • Unternehmen jeder Größe
  • Einzelunternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Förderprogramm:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Verschiedene Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.


Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)


Auszug möglicher Förderungen für Anlagen- und Prozesstechnik

Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien oder die Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 45 % Zuschuss oder bei Prozesswärme mit einem Kredit bis zu 100 Mio. EUR und ein Tilgungszuschuss von bis zu 60 % gefördert werden.

 



Persönliche Beratung

MODUL 1 QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss:
 

Im Modul 1 Querschnittstechnologien sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.

Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 25 % der Investitionskosten bekommen.
 

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige oder
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.


Wie wird gefördert:

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine Unternehmen: 25 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: 20 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung Ihrer Maßnahme. Die Maximalgrenze für den Zuschuss liegt bei EUR 200.000.
  • Nebenkosten für die Planung und Installation. Die Maximalgrenze liegt bei 30 % der Investitionskosten.


Was wird gefördert:

  • den Austausch einer Bestandsanlage bei
    • elektrischen Motoren und Antrieben,
    • elektrisch angetriebenen Pumpen,
    • Ventilatoren,
    • Drucklufterzeugern sowie deren übergeordneter Steuerung,

  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung,
  • thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen

sowie für Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien, beispielsweise Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen.
 

Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid

Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)

MODUL 2 PROZESSWÄRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit:


Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

 

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige,
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
     

Wie wird gefördert:

Wenn Sie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien kaufen wollen, können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine Unternehmen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.

Sie können einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal EUR 20 Millionen bekommen.

Förderfähige Kosten sind

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.
  • die Einbindung der Maßnahme in den vorhandenen Prozess,
  • Kosten für die Anlagensteuerung und
  • die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung der installierten Mess- und Datenerfassungssysteme.

 

Was wird gefördert:

  • Solarkollektoranlagen,
  • Wärmepumpen, sofern diese erneuerbare Energiequellen nutzen,
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • KWK-Anlagen basierend auf den oben genannten Technologien.


Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen

Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)

MODUL 4 ENERGIE- UND RESSOURCENBEZOGENE OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss:


Wenn Sie in die energetische oder ressourcenbezogene Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 45 % der Investitionskosten bekommen.

In der Basisförderung wird in kleinen und mittleren Unternehmen der Ersatz von Bestandsanlagen gefördert, durch den eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 % erreicht wird.

 

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige und
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.


Wie wird gefördert:

Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der Maßnahme ab.

Basisförderung:

  • Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen erhalten 10 Prozent der förderfähigen Kosten.

Premiumförderung:

  • Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen erhalten bis zu 35 % der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen erhalten bis zu 25 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation,
  • Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.

Sie können je Förderart einen Zuschuss von maximal EUR 20 Millionen bekommen, wenn Ihr Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 beträgt.

Zusätzlich können Sie für einzelne Vorhaben einen Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten erhalten.

 

Was wird gefördert:

Die Premiumförderung umfasst insbesondere folgende Maßnahmen mit mindestens 30 Prozent jährlichem THG-Einsparpotenzial:

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen,
  • Abwärmenutzung,
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
  • energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess,
  • Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieträger,
  • Elektrifizierung von Prozessen.


Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid

Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)

 

Auszug möglicher Förderungen für Energiemanagement


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.

 

 

 

Persönliche Beratung

MODUL 3 MESS-, STEUER- UND REGELUNGSTECHNIK, SENSORIK UND ENERGIEMANAGEMENT-SOFTWARE

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit:


Wenn Sie in den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

 

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige,
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen.

Wie wird gefördert:

Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine Unternehmen: bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: bis zu 35 PRozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen: bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.
  • den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen, und
  • die Erstellung eines Messkonzepts durch Dienstleistende.

 

Was wird gefördert:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und um die Effizienz von Energie- und Materialströmen zu regeln,
  • Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen Ihrer Beschäftigten.

Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen

Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)


Auszug möglicher Förderungen für Transformationspläne


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Erstellung eines Transformationsplänen zur Umsetzung von Investitionsvorhaben hin zur Treibhausgasneutralität in Unternehmen.

 

 

 



Persönliche Beratung

MODUL 5 TRANSFORMATIONSPLÄNE

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss:


Wenn Sie die eigene Transformation hin zur Treibhausgasneutralität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 60 % der Investitionskosten bekommen.

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige und
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Wie wird gefördert:

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab und beträgt maximal EUR 60.000:

  • kleine Unternehmen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.

Als aktives Mitglied im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 % bei einer maximalen Förderhöhe von EUR 90.000.

 

Was wird gefördert:

  • erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung standortbezogener Treibhausgas(THG)-Bilanzen,
  • Zertifizierung beziehungsweise Verifizierung Ihrer standortbezogenen THG-Bilanzen,
  • Beratungskosten zur Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel,
  • Erstellung des Transformationsplans und damit im Zusammenhang entstehende weitere Kosten für beispielsweise unternehmensübergreifende Beratungen zu Lieferketten.

Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Erstellung des Transformationsplans: normalerweise innerhalb von bis zu 12 Monaten

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)


Auszug möglicher Förderungen für Elektrifizierung
 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen von kleinen Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.

 

 



Persönliche Beratung

MODUL 6 ELEKTRIFIZIERUNG VON KLEINEN UNTERNEHMEN

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit:


Wenn Sie in Anlagen zur Elektrifizierung Ihres Unternehmens investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Im Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.

Gefördert werden:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige oder
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.

Wie wird gefördert:

Wenn Sie Anlagen zur Elektrifizierung austauschen oder umrüsten wollen, können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 33 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und hat eine Maximalgrenze von EUR 200.000.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

 

Was wird gefördert:

  • den Austausch von Bestandsanlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen und
  • die Umrüstung von Anlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Fristen:

Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028

Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen

Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm

(Stand 12.2024)

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Programmen
und einer individuell sinnvollen Verknüpfung der Fördermittel.


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