



Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung werden auf vielfältige Weise gefördert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern langfristig auch Ihre finanziellen Ressourcen entlastet. Ihre Investitionskosten können dadurch erheblich reduziert werden, während Sie direkt von einem niedrigeren Energieverbrauch und einer geringeren CO₂-Bilanz profitieren.
Dank staatlicher Förderprogramme erhalten Sie Zugang zu zinsgünstigen Krediten und profitieren zusätzlich von Tilgungszuschüssen, die Ihre Investitionskosten weiter senken und den Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung erleichtern.
Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Die Mindestzuwendungshöhe wird 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen
25 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.
Was wird gefördert:
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
Alle Informationen finden Sie hier: FÖRDERPROGRAMM
(Stand 02.2026)
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Im Modul 1 Querschnittstechnologien sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.
Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 25 % der Investitionskosten bekommen.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind:
Was wird gefördert:
Wichtig: Es muss gegenüber dem Ist-Zustand eine relevante Energieeinsparung nachgewiesen werden (typisch ≥ 20 %).
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Umsetzung: normalerweise innerhalb von 36 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
Nachweis der Umsetzung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert.
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Modul C: Energieversorgung
Förderfähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.
Kreditbetrag und Auszahlung:
Die Kombination mit anderen Fördermitteln
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)
Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. wie z.B.
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Kredithöhe und Auszahlung:
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 02.2026)
Für den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stehen verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem Programme für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Bayern sowie für den Aufbau leistungsfähiger Ladeinfrastruktur für elektrische Lkw und schwere Nutzfahrzeuge.
Da Förderprogramme in der Regel zeitlich begrenzt sind und über einzelne Förderaufrufe umgesetzt werden, sollten die aktuellen Förderbedingungen und Antragsfristen vor Projektbeginn geprüft werden.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Aufbau leistungsfähiger Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Für das Förderprogramm stehen über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Die Förderung umfasst sowohl nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, beispielsweise auf Betriebshöfen und in Logistikdepots, als auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die konkrete Förderhöhe, Förderquote und maximale Fördersumme richten sich nach dem jeweiligen Förderaufruf.
Das Förderprogramm ist mehrjährig angelegt und umfasst mehrere Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen und Anwendungsfälle.
Was wird gefördert:
Förderfähig können insbesondere sein:
Die Ladeinfrastruktur muss für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 geeignet sein.
Wichtige Voraussetzungen:
Fristen und Ausblick 2027:
Für Januar 2027 ist laut der veröffentlichten Zeitschiene des Förderprogramms die Veröffentlichung der nächsten Förderaufrufe für öffentliche und nicht öffentlich zugängliche E-Lkw-Ladeinfrastruktur vorgesehen.
Weitere Förderaufrufe sind für Mitte 2027 und Anfang 2028 geplant. Die Förderrichtlinie läuft bis Juni 2030.
Unternehmen, die in E-Lkw-Ladeinfrastruktur investieren möchten, sollten ihre Projekte daher frühzeitig vorbereiten – insbesondere hinsichtlich Standort, Ladebedarf, Netzanschluss und erforderlicher Ladeleistung.
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029“ den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die neue Förderrichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2026 und ermöglicht grundsätzlich die Förderung des Neubaus und der Modernisierung von öffentlich zugänglichen sowie nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Welche Ladeinfrastruktur konkret gefördert wird, wird jeweils in einzelnen Förderaufrufen festgelegt. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sich der Ladestandort in Bayern befindet.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Die Förderhöhe und die konkreten Förderbedingungen werden mit dem jeweiligen Förderaufruf festgelegt. Je nach Fördergegenstand können auch zusätzliche Kriterien oder Boni vorgesehen werden.
Eine Antragstellung ist nur während eines geöffneten Förderaufrufs möglich. Der Freistaat Bayern geht derzeit von etwa zwei Förderaufrufen pro Jahr aus.
Was wird gefördert:
Je nach Förderaufruf können unter anderem gefördert werden:
Wichtige Voraussetzungen:
Fristen:
Der erste Förderaufruf 2026 für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist bereits beendet.
Weitere Förderaufrufe sind im Rahmen des Programms 2026–2029 vorgesehen. Für Ende 2026 ist nach aktuellem Stand ein Förderaufruf für Ladeinfrastruktur im Straßengüterverkehr geplant.
Aktueller Stand: August 2026 – derzeit keine Antragstellung für öffentlich zugängliche Pkw-Ladeinfrastruktur möglich.
Alle Informatione finden Sie hier: Förderprogramm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wenn Sie in den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 100 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 100 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind
Was wird gefördert:
Fristen:
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12.2028
Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
Alle Informationen finden Sie hier: Förderprogramm
(Stand 08.2026)
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