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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer und Datenschutzerklärung

Ihr Anbieter und Vertragspartner
ecobility GmbH
Teil der Krämmel Unternehmensgruppe
Hans-Urmiller-Ring 46 c
D-82515 Wolfratshausen

Geschäftsführer
Nicolas Holdschik

Handelsregister: Amtsgericht München
Registernummer:  HRB 189455

Ust-IdNr. DE815256369

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Tel.: +49 8171 6299-850
Fax: +49 8171 6299-869
E-Mail: info(at)ecobility.com

Ihr Anbieter und Vertragspartner
ecobility Services GmbH
Teil der Krämmel Unternehmensgruppe
Hans-Urmiller-Ring 46 c
D-82515 Wolfratshausen

Geschäftsführer
Nicolas Holdschik

Handelsregister: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 282165 

Ust-IdNr. DE359067736

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Tel.: +49 8171 6299-850
Fax: +49 8171 6299-869
E-Mail: info(at)ecobility.com

A) Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

 

1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die die ecobility GmbH und ecobility Services GmbH (nachfolgend: „ecobility“) mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließt, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.

2. Die Geschäftsbedingungen von ecobility gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn ecobility diesen ausdrücklich zugestimmt  hat.  Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn ecobility in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

3. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn ecobility sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden.

4. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

5. Die Geschäftsbedingungen von ecobility gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

6. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.

 

B) Vertragsschluss

 

1. Von ecobility beworbene Waren sind lediglich unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe des Kundengebotes.

2. Die Angebote von ecobility sind freibleibend und gelten vorbehaltlich einer Vertrags- und Bonitätsprüfung. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn ecobility sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat.

3. Reagiert ecobility auf Angebote, Bestellungen oder sonstige Erklärungen des Kunden nicht, so gilt dies nicht als Zustimmung.

4. Sollte ecobility nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei ecobility verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von ecobility nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann ecobility entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. ecobility wird über den Grund der Nichtverfügbarkeit der bestellten Waren den Kunden unverzüglich informieren. Bereits erhaltene Zahlungen wird ecobility umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch ecobility an den Kunden erstatten.

5. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. ecobility übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und prüft nicht die Kompatibilität von Komponenten, die in einer Bestellung zusammengefasst werden.

 

C) Preise, Versandkosten

 

1. Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten. Zölle oder sonstige Abgaben sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

2. Sollte sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben, gelten die Listenpreise, hilfsweise die üblichen Preise von ecobility.

3. Bei Veränderungen der Materialpreise gilt: Verändern sich die Preise des Herstellers bzw. Lieferanten des AN gemäß Preisliste des Herstellers bzw. Lieferanten bis zum Einbau um mehr als 2% gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, so hat der AN Anspruch auf die gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstandenen Veränderungen der Preise laut Hersteller- bzw. Lieferantenpreisliste. Materialpreisveränderungen, die nach dem 31.12.2021 eintreten, verändern auf Verlangen einer Vertragspartei die vereinbarten Preise um Veränderung der Listenpreise des Herstellers bzw. Lieferanten des AN, ohne dass es auf die 2%-Grenze ankommt. Der AN hat Hersteller- bzw. Lieferantenlistenpreise zu den verschiedenen Zeitpunkten nachzuweisen, wenn er Mehrvergütung geltend machen will. Die Regelungen dieser Ziffer gelten zugunsten des AG entsprechend bei Hersteller- bzw. Lieferanten-Listenpreissenkungen.

4. Die Versandkosten ergeben sich aus den Angaben zu den Angeboten von ecobility.

 

D) Zahlungsbedingungen

 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.

- Vorauskasse: Der Kunde überweist den Betrag vorab auf eines in der Auftragsbestätigung von ecobility genannten Konten.

- Nachnahme: Der Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag ggf. zzgl. Übermittlungsentgelt direkt beim Paketboten. Es ist nur Barzahlung möglich.

- Verrechnungsscheck: Der Kunde zahlt nicht in bar, sondern ecobility erhält den Betrag im Wege der Gutschrift durch das Kreditinstitut des Kunden bei Vorlage des Verrechnungsschecks.

2. ecobility behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauskasse, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

3. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann ecobility sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.

 

E) Termine, höhere Gewalt, Verzug

 

1. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Lieferfrist oder ein Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird oder ecobility dem Kunden die Abhol- oder Versandbereitschaft angezeigt hat. Die Lieferfrist beginnt nicht bevor der Kunde ecobility die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat und bevor eine Anzahlung oder Vorauszahlung, soweit diese vereinbart wurde, bei ecobility eingegangen ist. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein.

2. Von ecobility nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (es sei denn ecobility hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zu vertreten), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. ecobility ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. Sind vorgehend definierten Ereignisse nur vorübergehender Natur, führen sie nur zu einem entsprechenden Aufschub der Verpflichtungen, allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

3. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von ecobility nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird ecobility den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellen ecobility angefallene Mehrkosten in Rechnung.

4. Sofern ecobility die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder ecobility in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, der Kaufmann ist, auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch ecobility bzw. deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter. Im Übrigen gelten die Regelungen des Buchstaben L dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ecobility berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden sowie etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Nach Setzung und fruchtlosen Verstreichen einer angemessenen Frist ist ecobility berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Lit. F. 6 Satz 2 bleibt unberührt.

 

F) Lieferung, Ausfuhrgenehmigung und Gefahrübergang

 

1. Zu jedem Artikel kann die Zeit bis zur Auslieferung unter bei ecobility nachgefragt werden. ecobility liefert grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Auslandsbestellungen sind gesondert zu beauftragen.

2. ecobility kann den Transporteur nach freien Ermessen bestimmen. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands oder an Kunden mit Sitz im Ausland behält sich ecobility vor, ausschließlich gegen Vorauskasse zu liefern.

3. Die Auslieferung erfolgt in Abhängigkeit von Abmaßen und Stückzahlen der bestellten Artikel mit verschiedenen Transporteuren. Ist die Zustellung nicht möglich gewesen, erhält der Kunde vom Transporteur eine Nachricht, aus der sich die weiteren Möglichkeiten ergeben.

4. Sendungen an Packstationen, Postfächer oder postlagernde Sendungen sind nicht möglich. 

5. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Waren notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn (www.bafa.de) sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen seitens ecobility stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung kein Hindernis aufgrund von Exportkontrollbestimmungen oder anderen nationalen oder internationalen Vorschriften oder Embargos entgegenstehen.

6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an ecobility geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw.- Lagerräumen von ecobility über.

 

G) Entsorgung

 

Der Kunde ist verpflichtet, von ecobility gelieferte Elektro- und Elektronikgeräte nach Ende der Nutzung, wenn sie Abfall im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind, auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Kunde hat hierbei die gesetzlichen Vorschriften für eine ordnungsgemäße Entsorgung einzuhalten. Der Kunde stellt damit ecobility von seinen Pflichten gem. § 19 Abs. 1 ElektroG frei.

Wenn der Kunde die von ecobility gelieferten Waren an Dritte Unternehmer weitergibt, hat er sie vertraglich zu verpflichten, die Produkte nach Ende der Nutzung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und bei ggf. erfolgender Weitergabe der Waren an andere Unternehmer den Empfänger ebenso zu verpflichten.

Verletzt der Kunde seine Pflicht zur Weiterverpflichtung seiner Abnehmer, so hat er die Waren nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

H) Eigentumsvorbehalt

 

1. ecobility behält sich das Eigentum an den von ecobility gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich schriftlich ecobility zu benachrichtigen, damit ecobility Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Prozessgegner nicht in der Lage ist, ecobility die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ecobility entstandenen Ausfall.

4. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt ecobility jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern der Kunde die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an ecobility geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Die Befugnis von ecobility, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf Verlangen von ecobility ist der Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an ecobility verpflichtet.

5. ecobility verpflichtet sich, die ecobility zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ecobility.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist ecobility berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

I) Gewährleistung, Mängelrügen

 

1. Für Sach- und Rechtsmängel der Ware leistet ecobility unter Ausschluss weiterer Ansprüche und vorbehaltlich Lit. L Gewähr nach den folgenden Bestimmungen.

2. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Woche ab Erhalt der Ware durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich
nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

3. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist ecobility nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, Mangel freien Ware berechtigt (Nacherfüllung). Zur Vornahme der Nacherfüllung sowie zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware hat der Kunde ecobility die erforderliche Zeit zu gewähren, anderenfalls ist ecobility von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die Kosten der Rücksendung beanstandeter Ware wird von ecobility nur übernommen, wenn ecobility hiermit sein Einverständnis erklärt hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung zu.

4. Keine Gewähr übernimmt ecobility für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung entstanden sind sowie die Eignung der Ware für einen anderen als den vertraglich bestimmten Verwendungszweck. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet ecobility nicht für die daraus entstehenden Folgen.

5. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen ecobility gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

6. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung, detaillierten Mitteilung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt ecobility im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.

7. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt der Kunde zurück, so ist der Kunde zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet. Darüber hinaus hat der Kunde die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder ecobility nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 20% des Verkaufspreises, 40% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 60% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 75% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.

 

J) Vertragliches Rückgaberecht

 

Dem Kunden steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ecobility dem Kunden ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt hat. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Kunden von ecobility ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Waren. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei ecobility, der gelieferten Ware einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

 

K) Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

 

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.

 

L) Haftung

 

Für Schäden gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund haftet ecobility unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit von ecobility, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen sowie bei Mängeln, deren Abwesenheit garantiert wurde, bei Mängeln der Ware, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, sowie bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des vertraglich vereinbarten Zwecks unabdingbar sind). Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch ecobility, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von ecobility auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

M) Verjährung

 

Alle Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in einem Jahr. Bei Ansprüchen aus vorsätzlichem, arglistigen oder grob fahrlässigen Verhalten, aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

Sofern die mangelhaften Waren nach ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.

 

N) Datenschutz

 

1. Daten bei Vertragsschluss

Im Rahmen eines Vertragsschlusses erhebt ecobility unter Umständen personenbezogene Daten des Kunden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt lediglich zur Abwicklung der Bestellung an den mit der Lieferung beauftragten Versandservice. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO (Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).

 

2. Nutzung der Daten zur Direktwerbung

ecobility wird die im Rahmen eines Vertragsschlusses mitgeteilten Daten (Firmenname, Name und Vorname des Ansprechpartners, E-Mail-Adresse) für Zwecke der Direktwerbung per E-Mail für ähnliche Waren und Dienstleistungen verwenden, wenn der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat. Diese Datenverarbeitung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO (Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen). Das berechtigte Interesse von ecobility liegt in der Schaltung von Direktwerbung.

Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten für Direktwerbung per E-Mail durch ecobility jederzeit widersprechen, ohne dass ihm dabei andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen: ecobility GmbH, Hans-Urmiller-Ring 46, D-82515 Wolfratshausen, Telefon: +49 (0)8171 - 6299 -850 , Telefax: +49 (0)8171 6299 -869, E-Mail: info(at)ecobility.com

 

3. Bonitätsauskunft bei Bezahlung auf Rechnung

Wenn der Kunde Bezahlung auf Rechnung wünscht, wird ecobility eine Beurteilung des Kreditrisikos auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren bei der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden durchführen (Scoring). Dazu werden die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Auch die Adressdaten des Kunden werden bei der Beurteilung des Kreditrisikos berücksichtigt. Auf Basis dieser Informationen wird eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit die Zahlungsfähigkeit des Kunden berechnet. Ecobility behält sich vor, die Zahlungsmethode „Rechnung“ abzulehnen, wenn die Bonitätsauskunft ein Ergebnis liefert, welches eine Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall sieht.

Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalles auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f‚ DSGVO (berechtigtes Interesse). Das berechtigte Interesse von ecobility liegt darin, Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus Vertragsverhältnissen) übermittelt die ecobility GmbH diese Informationen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung des berechtigten Interessen von ecobility oder eines Dritten erforderlich ist. Dies erfolgt, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen der ecobility und der berechtigten Interessen Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt  auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse von ecobility liegt in der Aufrechterhaltung des Systems der Bonitätsauskünfte, welches nur funktioniert, wenn auch Meldungen über nichtvertragsgemäßes Verhalten erfolgten.

 

4. Datenweitergabe an die VHV Allgemeine Versicherung AG (Warenkreditversicherung)

Ecobility unterhält eine Warenkreditversicherung bei der VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover. Zur Beurteilung des Versicherungsrisikos prüft die VHV Allgemeine Versicherung AG die Bonität der Kunden von ecobility bei Bestellungen auf Rechnung bei einem Gesamtbetrag über 5000,00 €. Ecobility übermittelt an die VHV Allgemeine Versicherung AG Identifikationsdaten (Name, Vorname) und Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden von der VHV Allgemeine Versicherung AG nach deren Datenschutzregelungen verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung des Kunden).

 

5. Datenweitergabe/Bonitätsprüfung bei Leasing

Wenn der Kunde eine Finanzierung per Leasing wünscht, werden Identifikationsdaten (Name, Vorname) und Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse) von Ecobility an die GRENKE AG, Neuer Markt 2. 76532 Baden-Baden zur Bonitätsprüfung weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt im Auftrag des Kunden, wenn dieser ein Angebot über einen Leasingvertrag wünscht. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die GRENKE AG, es gelten die Datenschutzbestimmungen der GRENKE AG https://www.grenke.de/datenschutz-grenke-ag.

Die Weitergabe der Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen).

 

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

ecobility verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur so lange, wie dies zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, soweit dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der für die Verarbeitung verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Sobald der Speicherungszweck entfällt oder eine durch die genannten Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig gelöscht.

 

7. Rechte des Kunden

Der Kunde hat gegenüber ecobility folgende Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten:

–          Recht auf Auskunft,

–          Recht auf Berichtigung oder Löschung,

–          Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

–          Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,

–          Recht auf Datenübertragbarkeit.

Der Kunde hat zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch ecobility zu beschweren.

 

8. Widerrufsrecht des Nutzers bei Einwilligung

Wenn der Nutzer eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten durch den Anbieter erteilt hat, kann er diese jederzeit gegenüber dem Anbieter widerrufen

 

O) Sonstiges

 

1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

2. Anwendbares Recht
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ecobility und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

3. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ecobility und dem Kunden ist Wolfratshausen. Diese Vereinbarung gilt insbesondere, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

ecobility GmbH
Juli 2021