Die Nutzung erneuerbarer Energien wird unterschiedlich gefördert, entlastet die Umwelt
und langfristig auch Ihren Geldbeutel. Ihre Investitionskosten werden spürbar gesenkt,
gleichzeitig profitieren Sie sofort von einem geringeren Energieverbrauch.
Die staatlichen Förderungen unterstützen Sie mit günstigen Krediten und reduzieren
Ihre Investitionskosten durch Tilgungszuschüsse.
Energieeffiziente Beleuchtung wird durch die BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE
BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude gefördert.
Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.
Wir beraten Sie gerne persönlich und
suchen das für Sie passende Förderprogramm
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik (LED-Beleuchtungssysteme) Ihres Gebäudes mit einer „Zuschussförderung“ von 15 % + 5 % iSFP Bonus.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Was wird gefördert:
(Stand 23.01.2024)
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Gefördert werden:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen
Wie wird gefördert:
25 % Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung
40 % Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen
25 % Förderquote bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % Förderquote bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen
40 % Förderquote bei adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung
55 % Förderquote bei adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Was wird gefördert:
Programmlaufzeit bis 31. Dez. 2024
Alle Informationen finden Sie hier: FÖRDERPROGRAMM
(Stand 01.2024)
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert.
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Modul C: Energieversorgung
Förderfähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.
Kreditbetrag und Auszahlung:
Die Kombination mit anderen Fördermitteln
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
(Stand 02.2023)
Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
Kredithöhe und Auszahlung:
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
(Stand 02.2023)
Die bundeseigene Förderbank KfW fördert mit ihrem Umweltprogramm durch einen zinsgünstigen Kredit die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Gefördert werden:
Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
Förderprogramm:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Programmen
und einer individuell sinnvollen Verknüpfung der Fördermittel.
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