Die Nutzung erneuerbarer Energien wird unterschiedlich gefördert, entlastet die Umwelt und langfristig auch Ihren Geldbeutel. Sie sind zwar
mit Investitionskosten verbunden, langfristig sparen Sie jedoch viel Geld durch einen geringeren Energieverbrauch. Die staatlichen Förderungen
unterstützen Sie mit günstigen Krediten und reduzieren Ihre Investitionskosten durch Tilgungszuschüsse.
Energieeffiziente Beleuchtung wird seit dem 1. Januar 2021 durch das neue Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude"(BEG) der BAFA gefördert.
Von Projektträger Jülich PTJ wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.
Die KfW Förderbank fördert die Umsetzung von Einzelmaßnahmen, wie den Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden .
Die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung wird seit dem 1. Januar 2021 durch das neue Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude"(BEG) der BAFA erleichtert.
Der Austausch einer alten Beleuchtung lohnt sich damit jetzt mehrfach:
Denn mit 20% Förderung für effiziente Beleuchtung in Bestandsbauten lassen sich Investitionskosten spürbar senken, gleichzeitig profitieren Kunden sofort von einer besseren Beleuchtung und senken langfristig ihre Energiekosten.
Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten.
Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Die Kreditvariante wird durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt.
Den Förderkredit "KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren 278" kann bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Förderung für Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden aufgelegt (BEG EM). Der Austausch einer alten Beleuchtung lohnt sich für ihr Unternehmen.
Zur Antragsstellung wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Was wird gefördert:
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur deutlichen Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen bei bestehenden gewerblichen Gebäuden in Deutschland.
Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.
Gefördert werden:
Wie wird gefördert:
Amortisationsbeispiel mit KfW Förderung
Ab sofort 10% zusätzlich auf alle Förderquoten
Anträge die bis zum 31.12.2021 eingereicht werden,
kommen in den Genuss der erhöhten Förderung.
Ebenfalls neu ist, dass der Eigenanteil von 15% auf 5% gesenkt wurde.
35% Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung
40% Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen
30% Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung
35% Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden.
Schulen, Sportstätten, Schwimmhallen, Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen (KSJS Projekte) erhalten einen 5 % höheren Fördersatz für die Sanierung.
Das Förderprogramm unterstützt die erfolgreiche Strukturentwicklung in den vier Braunkohlerevieren mit einer bis zu 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote.
Die bundeseigene Förderbank KfW fördert mit ihrem Umweltprogramm durch zinsgünstige Finanzierung, die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Das Land Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation.
Baden-Württemberg fördert die Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Was wird gefördert:
die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation.
Förderprogramm:
Eine kumulierte Förderung in Verbindung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Was wird gefördert:
die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss im öffentlichen- und nichtöffentlichen Raum. Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen. Hierzu gehören unter anderem Ladeeinrichtung, Tiefbauarbeiten, Installation und Inbetriebnahme sowie Netzanschluss.
Förderprogramm:
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig.
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert.
Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.
Gefördert werden:
Förderprogramm:
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Wir beraten Sie gern persönlich zu diesen Programmen
und einer individuell sinnvollen Verknüpfung der Fördermittel
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