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Förderprogramme

Nutzen Sie die vielseitigen Förderungen


z.B. des BAFA, der KfW Förderbank oder BMU (ZUG),
sowie die Zuschüsse und Fördermittel der Länder, Kommunen und Städte
 

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird unterschiedlich gefördert, entlastet die Umwelt
und langfristig auch Ihren Geldbeutel. Ihre Investitionskosten werden spürbar gesenkt,
gleichzeitig profitieren Sie sofort von einem geringeren Energieverbrauch. 

Die staatlichen Förderungen unterstützen Sie mit günstigen Krediten und reduzieren
Ihre Investitionskosten durch Tilgungszuschüsse.


Energie sparen - Umwelt schonen - Kosten senken wir unterstützen Sie dabei!

 

Persönliche Beratung

 

LED-Beleuchtung


Auszug aus möglichen Förderungen
für LED-Beleuchtung

 

Energieeffiziente Beleuchtung wird durch die BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE
BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anlagentechnik für Nichtwohngebäude gefördert.

Von der BMU-Förderung (ZUG) für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine wird der Einbau hocheffiziente Beleuchtung bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen, sowie Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik gefördert.

 

Wir beraten Sie gerne persönlich und
suchen das für Sie passende Förderprogramm

 

Persönliche Beratung

BAFA BEG EINZELMASSNAHMEN (BEG EM)  Anlagentechnik für Nichtwohngebäude 


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik (LED-Beleuchtungssysteme) Ihres Gebäudes mit einer „Zuschussförderung“ von 15 % + 5 % iSFP Bonus.

 

Antragsverfahren

  1.  Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung
     einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
     
  2.  Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
     
  3.  Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
     
  4.  Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
     
  5.  Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
     
  6.  Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) 
    bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
     
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
     
  8. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA

 


Gefördert werden:

  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Eigentümer, Pächter, Mieter

 

Wie wird gefördert:

  •  15 %  Tilgungszuschuss, für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik, notwendiger Verkabelung und Installation
  • + 5 %   Bonus (bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans)

Was wird gefördert:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem 

(Stand 23.01.2024)

BMU (ZUG) LED-FÖRDERPROGRAMM
(ZUSCHUSS)

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).


Gefördert werden:

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen
 

Wie wird gefördert:

Innenbeleuchtung

25 % Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung 
40 % Förderquote bei 50 % CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen

Außenbeleuchtung

25 % Förderquote bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
40 % Förderquote bei zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen
40 % Förderquote bei adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung
55 % Förderquote bei adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung für finanzschwache Kommunen 

Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. (Bei Reduzierung CO2-Ausstoß um 50%)
Die Antragstellenden aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.

Was wird gefördert:

  • das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponente samt erforderlichen Installationsmaterial
  • die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten

Programmlaufzeit bis 31. Dez. 2024

Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich.

Alle Informationen finden Sie hier:   FÖRDERPROGRAMM

(Stand 01.2024)

Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher


Auszug aus möglichen Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher

 

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien der KfW Förderbank werden Investitionen, deren Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. durch zinsgünstig Kredite finanziert. 

 

 

 

 

Wir beraten Sie gerne persönlich und
suchen das für Sie passende Förderprogramm.

 

 Persönliche Beratung

KFW Förderprogramm 

Klimaschutzoffensive für Unternehmen 293 (Modul C: Energieversorgung)

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.

 

Gefördert werden:

  • Unternehmen und Freiberufler

 Förderprogramm:

Modul C: Energieversorgung

Förder­fähig sind Investitionen in Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.

Kreditbetrag und Auszahlung:

  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate ver­längert werden
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

Die Kombination mit anderen  Förder­mitteln 

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz, für dieselben förder­fähigen Kosten nicht möglich.

(Stand 02.2023)

 

 

KFW Förderprogramm 

Erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen 270

Sie können ein Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage allein,mitsamt Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage.

Gefördert werden:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

 Förderprogramm:

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Batteriespeicher

Kredithöhe und Auszahlung:

 

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre

  • Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

(Stand 02.2023)

Förderrichtlinien

 

E-Mobility

 


Auszug aus möglichen Förderungen für Ladeinfrastruktur

Die bundeseigene Förderbank KfW fördert mit ihrem Umweltprogramm durch einen zinsgünstigen Kredit die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
 


Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Programmen
und einer individuell sinnvollen Verknüpfung der Fördermittel

 

 

 

Persönliche Beratung

KfW-Umwelt­programm
240 (große und mittlere Unternehmen), 241(kleine Unternehmen) (Kredit)

Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Gefördert werden:

Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland

  • Unternehmen jeder Größe
  • Einzelunternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Förderprogramm:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Verschiedene Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Förderrichtlinien

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Programmen
und einer individuell sinnvollen Verknüpfung der Fördermittel.


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