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Lampenverbot!

Ab dem 25.August 2023 dürfen T5 und T8 Leuchtstoffröhren nicht mehr in den Verkehr gebracht werden!

Mit den neuen EU-Vorschriften zur Energieeffizienz (Ökodesign-Richtlinie) und der Regelung
zur Einschränkung von Quecksilber in Leuchtmitteln (RoHS-Richtlinie) wird eine Sanierung mit
LED-Leuchten langfristig unausweichlich.

Worauf warten Sie noch?
Es gab nie einen besseren Zeitpunkt für eine Beleuchtungssanierung,
steigende Energiekosten, hoher Stromverbrauch und jetzt noch das Lampenverbot!